Betonringe für Sickerschächte - Preise und Normen
Sickerschächte werden verwendet, um Regenwasser das Versickern in den Boden zu ermöglichen. Sickerschächte sind selbst für kleine Grundstücke geeignet, da nur wenig Platz benötigt wird. Zwar müssen beim Bau nur einige wenige Vorschriften beachtet werden, doch werden Sickerschächte nur dort bewilligt, wo das Regenwasser weder in den Untergrund verrieseln, noch in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Gleichgültig, ob das Regenwasser seitlich durch Löcher im Beton in den Boden sickert oder über die Schachtsohle, der Abstand zwischen Grundwasserspiegel und Oberkante der Filterschacht muss mindestens 1,50 Meter betragen. Die Sickerfläche wird durch die örtlichen Gegebenheiten ermittelt, das Speichervolumen in der Regel für ein 15-minütiges Regenereignis mit 0,03 Liter pro Quadratmeter und Sekunde. Auch müssen Abstände zum Trinkwasserbrunnen ebenso eingehalten werden wie zu unterkellerten Gebäuden. In den Sickerschacht darf nur Dachwasser eingeleitet werden.
Ringe aus Beton für den Sickerschachtbau
Preise von Betonringen
Beim Kauf von Betonringen sind die Lieferkosten zu berücksichtigen. Sie sind zumeist nach Absatzmenge sowie Gewicht gestaffelt und variieren stark. Für einen Betonring mit Boden nach Din 4034/2 mit den Maßen 1.500 mal 500 Millimeter muss mit einem Preis von rund 280 Euro gerechnet werden, mit den Maßen 1000 mal 500 Millimeter mit rund 100 Euro. Betonringe nach DIN 4034/1, ausgeführt ohne Boden, aber mit Steigeisen, kosten im Schnitt mit den Maßen 1.000 mal 250 Millimeter 38 Euro und mit den Maßen 1.000 mal 1.000 Millimeter 80 Euro.Norm-Betonringe:
- Nach Din 4034/1 geeignet für Abwasser
- Nach DIN 4034/2 geeignet für Sickerschächte
- Nach Din 4034/2 mit Boden, 1.500x500 mm 280 Euro
- Nach DIN 4034/2 mit Boden, 1.00x500 mm 100 Euro
- Nach DIN 4034/1 ohne Boden, mit Steigeisen, 1.000x250 mm 38 Euro
- Nach DIN 4034/1 ohne Boden, mit Steigeisen, 1.000x1.000 mm 80 Euro
Beim Sickerschacht handelt es sich um eine Möglichkeit, Regenwasser versickern zu lassen. Zwei große Vorteile liegen in den Kriterien, dass sie kaum Platz in Anspruch nehmen, zudem gibt es für Grundstücksbesitzer kaum Nutzungsbeschränkungen.
Bei jeder Sickerschacht Anlage muss ein Mindestabstand zum privaten Trinkwasserbrunnen gehalten werden. Diese liegt in der Regel bei 10 Metern. Allerdings gilt: je größer der Abstand, desto besser.
In vielen Regionen muss eine Genehmigung von der zuständigen Wasserbehörde eingeholt werden. Die Behörde liefert zudem weitere Infos rund um das Thema Sickerschacht und informiert über weitere Regelungen. Außerdem gilt es bei der Montage einige Dinge zu beachten. Diese Vorschriften sollte jeder Bauherr akribisch einhalten, da ansonsten ein Rückbau droht.
Behördliche Bestimmungen beziehen sich auf die Begebenheiten vor Ort. Der Standort einer Sickergrube spielt hierbei die wohl wichtigste Rolle. Nicht zulässig sind Anlagen an Orten, die geschützt sind.
Hierbei handelt es sich um Quellen- und Wasserschutzgebiete sowie um Grundstücke, mit bestimmten Altlasten.
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